„Was du nicht willst, was man dir tut,
das füg` auch keinem anderen zu!“
Allgemeine Verhaltensregeln
* Ich bin freundlich zu allen, nehme Rücksicht und helfe, wenn möglich.
* Ich regele meine Meinungsverschiedenheiten friedlich. Ich mag es nicht, beschimpft, geschlagen und getreten zu werden. Deshalb tue ich es auch bei anderen nicht.
* Ich halte mich an die Anweisungen der Lehrerinnen und der Lehrer, der Betreuerinnen und des Hausmeisters.
* Gegenstände, die andere verletzen oder stören, bringe ich nicht mit zur Schule.
* Fahrräder, Roller oder andere Fahrzeuge stelle ich in den Fahrradkeller. Aus Rücksicht gegenüber den Mitschülern schiebe ich mein Fahrzeug über den Schulhof.
* Ich achte die Sachen meiner Mitschülerinnen und Mitschüler und frage um Erlaubnis, wenn ich etwas ausgeliehen haben möchte.
Verhalten im Schulgebäude
* Im Flur verhalte ich mich rücksichtsvoll, gehe langsam und leise.
* Im Klassenraum verhalte ich mich leise und bewege ich mich langsam.
* Die Toilette ist kein Spielplatz. Ich möchte eine saubere Toilette haben, darum hinterlasse ich sie sauber.
* Jacken hänge ich an die Garderobenhaken vor der Klasse. Die Schultasche stelle ich an die dafür vorgesehene Stelle.
* Mit Tischen, Stühlen und Wänden gehe ich sorgfältig um.
* Ich werfe meinen Abfall immer in den Mülleimer.
Verhalten auf dem Schulgelände
* In der Pause spiele ich draußen. Ich darf nur für den Toilettengang in das Schulgebäude gehen.
* Ich entscheide mich zu Beginn der Pause für einen Pausenbereich (Schulhof, Kletterwiese, Fußballwiese). Danach darf ich nicht mehr wechseln.
* In der Regenpause bleibe ich im Klassenraum und spiele ruhig.
* Alles aus der Brotdose sowie Getränke, Flaschen und Trinkpäckchen bleiben in der Klasse.
* Während der Schulzeit bleibe ich auf dem Schulgelände und verlasse es erst nach Schulende.
* Der Schulhof ist ein Spielplatz für alle Kinder. Darum störe ich die anderen Kinder nicht bei ihrem Spiel.
* Bei Streitigkeiten innerhalb der Pause, wende ich die Stopp-Regel an oder hole einen Streitschlichter zur Hilfe.
* Viele Kinder wollen die Klettergerüste benutzen. Ich warte, bis ich an der Reihe bin, schubse kein Kind hinunter und verhalte mich rücksichtsvoll. Ich wechsele mich mit anderen Kindern an den Geräten ab.
* Zum Klettern benutze ich die vorhandenen Klettergerüste, aber keine Bäume, Zäune und Mülltonnen.
* Eicheln, Steine, Schneebälle, Stöcke, Herbstlaub und Sand bleiben auf dem Boden liegen.
* Die Pausenaufsicht händigt die Bälle aus.
* Ich bin für das von mir benutzte Pausenspielzeug verantwortlich.
* Wenn der Schulhof nass ist, bleibt der Ball in der Klasse.
* Am Ende der Pause gehe ich pünktlich, langsam, d.h. ohne zu schubsen und zu laufen, zu meinem Aufstellplatz.
Verhalten im Unterricht
* Ich komme pünktlich zur Schule, gehe gleich in meine Klasse und bleibe dort.
* Ich gehe sorgfältig mit Materialien um.
* Ich frage, wenn ich mir etwas ausleihen möchte.
* Ich möchte nicht gestört, belästigt und ausgelacht werden, deshalb tue ich es auch bei meinen Mitschülern nicht.
* Auch ohne Lehrerinnen und Lehrer, z.B. beim Lehrerwechsel, bleibe ich im Klassenraum und verhalte mich ruhig.
* Bevor ich gehe, räume ich meinen Platz auf und stelle den Stuhl hoch.
* Meine Hausaufgaben erledige ich immer sorgfältig und vollständig.
Wenn ich gegen die Regeln verstoße, muss ich mit angemessenen Konsequenzen rechnen, z. B.:
* Wenn ein anderes Kind betroffen ist, entschuldige ich mich ehrlich.
* Wiedergutmachung: Schäden ersetze ich oder ich verrichte soziale Dienste.
* Habe ich gegen eine Schulregel verstoßen, begebe ich mich in den Pausenraum und bespreche meinen Verstoß mit der Sozialpädagogin.
* Bei mehrfachen oder ernsteren Verstößen muss ich meine Gedanken unter Anleitung im Pausenraum aufschreiben.
* Es kann sein, dass ich etwas in der Pause nacharbeiten muss.
* Wenn ich immer wieder gegen Pausenregeln verstoße, kann ich von der gemeinsamen Pause ausgeschlossen werden.
* In schlimmeren Fällen werden meine Eltern zu einem Gespräch gebeten. Hier entscheiden meine Lehrerinnen und Lehrer gemeinsam mit der Schulleitung über geeignete Maßnahmen.
Elternhaus und Schule haben einen gemeinsamen Erziehungs- und Bildungsauftrag.
Von den Eltern wünschen wir uns:
* Beteiligen Sie sich aktiv am Schulleben.
* Kontrollieren Sie regelmäßig die Schultaschen. Achten Sie dabei auch auf Elternbriefe. Viele Informationen der Klassenlehrer*innen werden per Sdui mitgeteilt.
* Informieren Sie uns bei Krankmeldungen morgens über Sdui. Bitte hinterlassen Sie eine Nachricht, wie lange Ihr Kind voraussichtlich fehlen wird und wer ggf. die Hausaufgaben für Ihr Kind mitbringen kann.
* Schicken Sie Ihr Kind pünktlich zur Schule.
* Begleiten Sie Ihr Kind nicht bis ins Schulgebäude (Erziehung zur Selbstständigkeit). Empfangen Sie es auch beim Abholen wieder am Schultor.
* Bitte blockieren Sie beim Bringen und Abholen nicht die Straße und gefährden keine Fußgänger.
Smartwatch / Handy
* Smartwatches und Handys müssen zu Hause bleiben. Sollten Smartwatches dennoch mit in die Schule gebracht werden, darf nur die Funktion als Uhr während der Unterrichtszeit genutzt werden. Alle anderen Funktionen dürfen nicht bedient werden. Des Weiteren müssen Handys, insofern sie überhaupt mitgebracht werden, bis zum Unterrichtsschluss in der Schultasche bleiben.
Betreten/Verlassen des Schulgeländes
* Das Schulgelände darf während der Unterrichts- und Betreuungszeiten (in der Regel zwischen 7.45 und 16.00 Uhr) von unseren Schülerinnen und Schülern betreten werden. Außerhalb dieser Zeiten darf das Schulgelände auch von Teilnehmern an schulischen Veranstaltungen, Mitgliedern schulischer Gremien sowie Teilnehmern anderer Veranstaltungen nach Erlaubnis durch die Schulleitung oder den Schulträger betreten werden.
* Eltern halten sich während der Schul- und Betreuungszeiten nicht auf dem Schulgelände auf. Ausnahmen sind der Besuch des Sekretariats sowie individuelle Termine mit schulischen Mitarbeitenden. Kinder werden am Schultor verabschiedet und nach Unterrichts- bzw. Betreuungsende dort wieder in Empfang genommen.
* Schulfremde Personen melden sich grundsätzlich im Sekretariat. Als schulfremd gelten nicht: schulische Mitarbeitende, Schülerinnen und Schüler sowie Erziehungsberechtigte.